Die folgenden Hinweise für Autoren beziehen sich auf Beiträge für die Zeitschrift Polizei & Wissenschaft. Abweichungen davon können nur in Einzelfällen möglich sein und bedürfen der Absprache.
Inhalt:
Ein Beitrag muss den Zielen der Zeitschrift Polizei & Wissenschaft entsprechen. Dies bedeutet allgemein, dass er sich inhaltlich mit für die Polizei und den sich mit der Polizei beschäftigenden Wissenschaften relevanten Themen befasst. Die Anforderung wird jeweils von der Redaktion der Zeitschrift Polizei & Wissenschaft geprüft. Es können generell nur Manuskripte zur Erstveröffentlichung angenommen werden. Beitragssprache ist im Allgemeinen Deutsch nach der neuen Rechtschreibung oder in Einzelfällen Englisch.
Art des Beitrages:
Grundsätzlich sind alle Arten von Beiträgen möglich. Dabei entscheidet letztendlich die Redaktion der Zeitschrift Polizei & Wissenschaft über deren Einordnung.
Folgende Gliederung bietet einen (unvollständigen) Überblick:
· Empirische Forschungsergebnisse und theoretische Beiträge
· Sammelreferate über den aktuellen Forschungsstand
· Berichte über Pilotstudien, Replikationen usw.
· Diskussionsbeiträge zu veröffentlichten Beiträgen dieser Zeitschrift und zu aktuellen Themen
· Erfahrungsberichte aus der Praxis
· Buch- oder Medienbesprechungen
· Berichte und Ankündigungen von Seminaren, Tagungen, Kongressen und anderen Veranstaltungen
· Nachrichten
Aufbau:
Der Aufbau richtet nach der Art des Beitrages. Grundsätzlich sind folgende Angaben notwendig:
· Verfasser
- Name und Titel
- Institution
- Kontaktmöglichkeit (postalisch, telefonisch und/oder E-Mail/Homepage)
Beitragstitel
- in deutscher und englischer Sprache (Titel max. 250 Zeichen)
Zusammenfassung:
Zusammenfassungen und Abstracts sollen sich an den in vielen wissenschaftlichen Disziplinen einheitlichen Standards orientieren. Das Abstract muss deshalb die wichtigsten Informationen über die zentralen Argumente und Inhalte der Arbeit bzw. über die durchgeführten Untersuchungen beinhalten.
Bei empirischen Untersuchungen sind in der Zusammenfassung Angaben zu machen zu:
· Fragestellung
· Hypothesen
· Merkmale der Stichprobe
· angewandte Methodik
· Design
· Messinstrumente
· zentrale Ergebnisse
· mögliche Schlussfolgerungen
Abstracts zu Übersichtsartikeln oder Metaanalysen sollten zusätzlich analog Informationen liefern zu:
· Problemstellung
· Kriterien der Quellenauswahl
· Versuchspersonen
· Methode
· Befunden
· Schlussfolgerungen
Rechtseinräumung:
In Erweiterung von § 38 Abs. UrhG überträgt der/die Verfasser eines Beitrages der Zeitschrift Polizei & Wissenschaft - einschließlich der dazugehörigen Buchserie und anderen Medien - das ausschließliche Recht der Wiedergabe, Verbreitung, Vervielfältigung, Speicherung und Übersetzung seines/ihres unten genannten Beitrages für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts in gedruckter und elektronischer Form. Dabei tritt die Rechtseinräumung mit der Annahme des Beitrages in Kraft.
Der/die Verfasser versichert/versichern, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte des Beitrages inkl. aller in ihm enthaltenen Tabellen, Abbildungen, Grafiken, Zeichnungen, Fotos etc. zu verfügen.
Er/Sie erklärt/erklären sich damit einverstanden, keinerlei Honorarforderungen der Zeitschrift Polizei & Wissenschaft gegenüber geltend machen zu können. Der/die Verfasser bestätigt/bestätigen von den Autorenhinweisen Kenntnis genommen und diese akzeptiert zu haben.
Die Rechtseinräumung muss dem Beitrag schriftlich hinzugefügt werden. Dazu ist der Vordruck Rechtseinräumung zu benutzen. Dieser kann von der Redaktion angefordert werden.
Beitragsspezifisches:
Je nach Beitragsart sind folgende Bestandteile des Beitrages erforderlich:
· Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache von maximal 800 Zeichen ( inkl. Leerzeichen).
· Bei Verwendung von Literatur ist diese unbedingt anzugeben. Die verwendete Literatur ist entsprechend der in der wissenschaftlichen Disziplin üblichen Weise im Text zu zitieren und am Schluss des Manuskriptes zu einem Literaturverzeichnis zusammenzustellen. Nähere Angaben hierzu können der Seite Literaturangaben entnommen werden.
· Abbildungen, Tabellen, Fotos u. ä. müssen im Originalformat beigelegt werden. Dabei ist auf eine entsprechende Kennzeichnung zwecks Zuordnung zu achten. Abweichungen hiervon bedürfen der Absprache.
· Schlüsselwörter in deutscher und englischer Sprache (Auswahl von ca. 5 - 10 Begriffen)
· gegebenenfalls Erklärung von verwendeten Begriffen in Glossar-Form.
Einreichen zur Veröffentlichung:
Das Manuskript des Beitrages ist grundsätzlich in doppelter gedruckter Form einzureichen. Nach Absprache ist in Ausnahmefällen eine ausschließlich elektronische Einreichung möglich (E-Mail, Diskette, CD-Rom). Dabei muss im Falle einer Veröffentlichung eine Rechtseinräumung schriftlich separat eingereicht werden. Zusätzlich zur gedruckten Form ist eine elektronische Version des Beitrages erforderlich (E-Mail, Diskette, CD-Rom). Diese kann auch erst im Falle einer Veröffentlichung nachgereicht werden. Lediglich bei Kurzbeiträgen, Ankündigungen von Veranstaltungen oder ähnlichem ist eine eine elektronische Version nach Absprache entbehrlich.
Die elektronische Version des Beitrages kann in unterschiedlichen Dateiformaten eingereicht werden. Grundsätzlich sind Standardformate von Mac und PC wie z. B. Word (*.doc), Rich Text Format (*.rtf), Textdokumente (*.txt), Excel (*.xls) u. ä. möglich. Absprachen zum elektronischen Format können ausgefallenere Formate ermöglichen. Bitte geben Sie Dateiformat (incl. Versionsnummer) und Betriebssystem an.
Belegexemplare:
Von jedem veröffentlichten Beitrag erhält der/die Verfasser drei Belegexemplare.
Ausgenommen davon sind:
· Buch- oder andere Medienbesprechungen
· Berichte und Ankündigungen von Seminaren, Tagungen, Kongressen und anderen Veranstaltungen
· Nachrichten
· jede Art von Kurzbeitrag
Sonderdrucke oder weitere Belegexemplare sind leider nicht möglich.
Kosten und Honorare:
Die Zeitschrift Polizei & Wissenschaft hat die Förderung des wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches zum Ziel. Dabei soll der angestrebten Neutraliät und Objektivität in der Wissenschaft durch die Unabhängigkeit der Zeitschrift Polizei & Wissenschaft Ausdruck verliehen werden. In diesem Rahmen macht die Zeitschrift Polizei & Wissenschaft weder Veröffentlichungskosten gegenüber den Autoren geltend, noch können ihr gegenüber Honorarforderungen für Beiträge geltend gemacht werden.
Verfasser von Beiträgen erkären ihr Einverständnis mit dieser Regelung der Rechtseinräumung.
Es steht den Verfassern frei, ihre Rechte und Vergütungsansprüche gegenüber der Verwertungsgesellschaft WORT wahrzunehmen.