Autor(en):
Manfred Reuter



Titel:
Die Repräsentanz der Polizeigewerkschaften in den deutschen Kriminalpolizeien

Zusammenfassung:
Ein wesentlicher Streitpunkt zwischen dem BDK, der DPolG und der GdP ist der, inwieweit es ihnen jeweils gelingt, Be­dienstete der Kriminalpolizei an sich zu binden und damit zu repräsentieren. Die GdP beansprucht für sich in allen Sparten, also auch bei der Kriminalpolizei, die quantitativ stärkste Interessenvertretung zu sein. Die DPolG behauptet, dass sie die Kriposparte ebenso, wenn auch nicht in der Stärke wie die GdP, vertritt. Der BDK stellt sich als die ein­zig legitime und größte Interessenvertretung innerhalb der Kriminalpolizei dar. Inwieweit diese Ansprüche auch der Organisationswirklichkeit entsprechen, ist derzeit empi­risch ungeklärt, da weder die Polizeigewerkschaften selbst als noch die jeweiligen Innenressorts diesbezügliche Daten veröffentlichen. Der Aufsatz analysiert die Ergebnisse der Personalratswahlen im BKA und den LKÄ im Zeitraum von 2016 bis 2021 als Indikator für die gewerkschaftliche Orga­nisation von Kripobediensteten. Er befasst sich u.a. mit der Sitzverteilung der Polizeigewerkschaften, ihren Verhältnis­zahlen und der Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpo­lizei, sog. Einheits- vs. Spartenorganisation. Insgesamt spre­chen die Ergebnisse auf Bundesebene dafür, dass die GdP die stärkste Interessenvertretung in der Kriposparte ist. Sie wird damit ihrem Ziel, alle Sparten der Polizei, also Schutz-, Kriminal-, Bereitschaftspolizei usw., zu vertreten, gerecht. Dem BDK gelingt dies für die Kriposparte nur bedingt. Die DPolG ist eher eine Schutzpolizei-Gewerkschaft und in der Kripo nur eingeschränkt konkurrenzfähig. Dabei darf man allerdings nicht die Ausnahmen in einzelnen Ländern aus den Augen verlieren.

S. 56-69